Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nachunternehmerleistungen

Stand 01/2019

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden AGB gelten für Verträge, die zwischen einem Nachunternehmer, im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet, und der Easy Maler GmbH, Lückerather Weg 49, 51429 Bergisch Gladbach, Telefon +49 2202 41766, info@easymaler.de, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Jörg Egon Engels, ebenda, im Folgenden als „Auftraggeberin“ bezeichnet, über die Internetpräsenz der Auftraggeberin (www.easymaler.de) gemäß § 3 dieses Vertrages geschlossen werden.

(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Auftraggeberin bietet über ihre Webseite (www.easymaler.de) bundesweit Werkleistungen aus dem Handwerk der Maler und Lackierer an. Die über die Webseite generierten Aufträge führt die Auftraggeberin ausschließlich mit von ihr lizensierten Nachunternehmern aus. Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung dieser Nachunternehmerleistungen.

(2) Leistungsumfang / -inhalt, Leistungsort, Leistungszeit und Nachunternehmervergütung (Leistungssoll) bestimmen sich nach dem Inhalt der „Anfrage“ des jeweiligen Auftrags. Das Leistungssoll wird vor Vertragsschluss im Portal unter der Schaltfläche „Anfragen“ und durch Anklicken des zugehörigen Symbols ( ) in der Spalte „Dokumente“ angezeigt. Nach Vertragsschluss ist das geschuldete Leistungssoll unter der Schaltfläche „Verträge“, Markieren des jeweiligen Vertrages, Anklicken der Schaltfläche „Bestätigen“, einsehbar.

(3) Vertragsbestandteile sind:

a. der jeweilige nach § 3 zustande gekommene Auftragsinhalt (Leistungssoll),

b. die Bestimmungen dieser AGB,

c. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung und

d. das Bürgerliche Gesetzbuch.

(4) Die vorstehende Reihenfolge stellt im Falle von Widersprüchen auch die rechtliche Rangfolge der Vertragsbestandteile dar.

(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

§ 3 Vertragsschluss

Unter der Schaltfläche „Anfragen“ findet der Auftragnehmer unter den Bedingungen von § 3 des Lizenzvertrages die Aufträge der Kunden der Auftraggeberin. Klickt der Auftragnehmer in der Spalte „Dokumente“ auf das Symbol ( ), so sind für ihn Leistungsumfang / -inhalt, Leistungsort, Leistungszeit und Nachunternehmervergütung (Leistungssoll) einsehbar. Durch Markieren der Anfrage und anschließendes Anklicken der Schaltfläche „Bestätigen“ wird dem Auftragnehmer zunächst ein Informationsfenster angezeigt. Das Anklicken der Schaltfläche („Ja“) im Informationsfenster stellt keine rechtsverbindliche Handlung dar. Bestätigt der Auftragnehmer den Inhalt des Informationsfensters durch das Anklicken der Schaltfläche „Ja“, so erhält der Auftragnehmer eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse. Erst diese E-Mail stellt ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss des Nachunternehmervertrages seitens der Auftraggeberin dar. An dieses Angebot ist die Auftraggeberin nur für einen Zeitraum von 60 Minuten, beginnend mit Zugang der E-Mail im Postfach des Auftragnehmers, gebunden. Der Auftragnehmer kann das Angebot (nur) durch Anklicken / Aufrufen der in der Angebots-E-Mail angegebenen WWW-Adresse (Link) annehmen, sodass nur so der Nachunternehmervertrag geschlossen werden kann. Nach Ablauf der 60 Minuten kann der Auftragnehmer gemäß dem Vorstehenden ein neues Angebot einholen.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu der Erbringung der Werkleistungen mit dem nach § 2 und § 3 geschuldeten Leistungssoll. Der Leistungszeitraum (Vertragsfrist), einsehbar unter der Schaltfläche „Verträge“, anschließendes Markieren des jeweiligen Vertrages, anschließendes Anklicken der Schaltfläche „Bestätigen“ bestimmt sich nach dem durch den Kunden angegebenen Wunschzeitraum.

(2) Vor Leistungsausführung hat der Auftragnehmer am Leistungsort eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Beschädigungen des Leistungsortes vorzunehmen und gegebenenfalls fotografisch festzuhalten.

(3) Vor Leistungsausführung hat der Auftragnehmer zur Überprüfung der Angaben des Kunden Aufmaß zu nehmen.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Namen der Auftraggeberin Willens­erklärungen zu empfangen oder abzugeben.

(5) Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen.

§ 5 Nachträge

Entscheidet sich der Kunde für eine Änderung oder Erweiterung der Leistung, so hat sich der Kunde an den Auftragnehmer zu wenden. Ist die Änderung oder Erweiterung der Leistung für den Auftragnehmer möglich, so gibt dieser die Wünsche des Kunden als dessen Erklärungsbote an die Auftraggeberin weiter. Ist die Auftraggeberin mit der Änderung oder Erweiterung der Leistung einverstanden, erhält der Auftragnehmer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Erst diese E-Mail stellt ein rechtlich verbindliches Angebot auf Änderung oder Erweiterung der Leistung (des Nachunternehmervertrages) seitens der Auftraggeberin dar. Der Auftragnehmer kann das Angebot (nur) durch Anklicken / Aufrufen der in der Angebots-E-Mail angegebenen WWW-Adresse (Link) annehmen sodass nur so die Leistung (der Nachunternehmervertrag) geändert oder erweitert werden kann.

§ 6 Vergütung

Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen einen Vergütungsanspruch. Die Höhe des Vergütungsanspruchs bestimmt sich nach der gemäß §§ 2, 3, 5 getroffenen Vereinbarung.

§ 7 Sicherheiten

Die Vertragsparteien haben keinen Anspruch auf die Leistung von Sicherheiten.

§ 8 Vertragsstrafe

Hat der Auftragnehmer die Überschreitung des Leistungszeitraums (Vertragsfrist, § 4 Abs. 1) zu vertreten oder gerät er in sonstiger Weise in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Fristüberschreitung bzw. des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme, maximal jedoch 5,0 % der Nettoauftragssumme, an die Auftraggeberin zu zahlen. Die Auftraggeberin behält sich den Anspruch auf Vertragsstrafe bis zur Zahlung der Schlussrechnung vor.

§ 9 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Auftraggeberin (Köln).

§ 10 Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt ausschließlich das deutsche Recht.

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