Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)/Lizenzvertrag

Stand: 01/2019

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden AGB gelten für Verträge, die zwischen einem Nachunter­nehmer, im Folgenden als „Dienstleister“ bezeichnet, und der Easy Maler GmbH, Lückerather Weg 49, 51429 Bergisch Gladbach, Telefon +49 (0) 2202 41766, E-Mail: info@easymaler.de, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Jörg Egon Engels, ebenda, im Folgenden als „Auftraggeberin“ bezeichnet, über die Internetpräsenz der Auftraggeberin (www.easymaler.de) gemäß §§ 4, 5 dieses Vertrages geschlossen werden.

(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Auftraggeberin bietet über ihre Webseite (www.easymaler.de) bundesweit Werkleistungen aus dem Handwerk der Maler und Lackierer an. Die über die Webseite generierten Aufträge führt die Auftraggeberin ausschließlich mit von ihr lizensierten „Partner-Dienstleistern“ als Nachunternehmern aus. Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb einer Lizenz durch den „Partner-Dienstleister“ (Lizenznehmer).

(2) Der Inhalt des Lizenzvertrages bestimmt sich nach den §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2.

(3) Vertragsbestandteile sind:

a. der jeweilige nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 zustande gekommene Vertrag über ein „exklusives Gebiet“ oder ein nicht exklusives „Auftragsgebiet“,

b. die Bestimmungen dieser AGB,

c. das Bürgerliche Gesetzbuch.

(4) Die vorstehende Reihenfolge stellt im Falle von Widersprüchen auch die rechtliche Rangfolge der Vertragsbestandteile dar.

§ 3 Bewerbung

Der Dienstleister hat die Möglichkeit, sich auf der Website der Auftraggeberin (https://easymaler.de/partnerdienstleister/) als „Partner-Dienstleister“ zu bewerben. Im Falle der Annahme als „Partner-­Dienstleister“ erhält der Dienstleister seitens der Auftraggeberin eine Bestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-­Adresse. Durch die Entgegennahme der Bewerbung und Bestätigung der Eignung kommt zwischen dem Bewerber und der Auftraggeberin kein Vertrag zustande.

§ 4 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand: „Auftragsgebiet“

(1) Nach erfolgreicher Bewerbung gemäß § 3 hat der Dienstleister die Möglichkeit, im Portal unter der Schaltfläche „Auftragsgebiete“ die unter § 4 Absatz 2 benannten Lizenzrechte auf Zeit für ein Auftragsgebiet zu erwerben. Klickt der Dienstleister auf die Schaltfläche „Neu“, so kann der Dienstleister unter dem Register „Auftragsgebiet“ ein Postleitzahlgebiet, z.B. „010XX“, auswählen. Die Postleitzahlgebiete werden nach den ersten drei Ziffern der Postleitzahlen bestimmt. Die für das Postleitzahlgebiet anfallende monatliche Lizenzgebühr ist aus dem Textfeld „monatliche Gebühr“ ersichtlich. Der Dienstleister hat nunmehr die Möglichkeit, auf die Schaltfläche „Bestellen“ zu klicken. Durch Anklicken der Schaltfläche „Bestellen“ kommt zwischen den Parteien kein Vertrag zustande. Nachdem der Dienstleister auf die Schaltfläche „Bestellen“ geklickt hat, erhält er seitens der Auftraggeberin eine E-Mail. Diese E-Mail stellt ein rechtsverbindliches Angebot seitens der Auftraggeberin dar. Diese E-Mail enthält einen Bestätigungslink, eine WWW-Adresse. Erst durch Anklicken dieser WWW-Adresse erklärt der Dienstleister die Annahme und es kommt ein Vertrag über die Bestellung eines „Auftragsgebiets“ zustande.

(2) Hat der Dienstleister ein Postleitzahlgebiet als nicht exklusives „Auftragsgebiet“ erworben, ist die Auftraggeberin wie folgt verpflichtet:

a. Das erworbene Postleitzahlgebiet hat ein anderer Partner-Dienstleister als „exklusives Gebiet“ nach § 5 erworben:

Nimmt dieser Partner-Dienstleister den Auftrag innerhalb von 48 werktäglichen Stunden (für die Werktäglichkeit ist der Leistungsort entscheidend) nicht an, so ist die Auftraggeberin verpflichtet, den Auftrag für 48 werktägliche Stunden (für die Werktäglichkeit ist der Leistungsort entscheidend) sämtlichen Partner-Dienstleistern anzubieten, welche das betreffende Postleitzahlgebiet als „Auftragsgebiet“ erworben haben. Diese Pflicht erfüllt die Auftraggeberin, indem im Portal unter der Schaltfläche „Anfragen“ der Auftrag angezeigt wird und dem Dienstleister dadurch die Möglichkeit zur Auftragsannahme angeboten wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der in Satz 1 genannte 48-Stunden-Zeitraum und es gilt das Prioritätsprinzip so dass der Partner-Dienstleister den Auftrag erhält, welcher das Angebot zuerst annimmt. Die Annahme erfolgt unter Einbezug der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Nachunternehmerleistungen“ und gemäß dem dortigen § 3.

b. Falls und solange das erworbene Postleitzahlgebiet kein anderer Partner-Dienstleister als „exklusives Gebiet“ nach § 5 erworben hat:

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, den Auftrag für 48 werktägliche Stunden (für die Werktäglichkeit ist der Leistungsort entscheidend) sämtlichen Partner-Dienstleistern anzubieten, welche das betreffende Postleitzahlgebiet als „Auftragsgebiet“ erworben haben. Diese Pflicht erfüllt die Auftraggeberin, indem im Portal unter der Schaltfläche „Anfragen“ der Auftrag angezeigt wird und dem Dienstleister dadurch die Möglichkeit zur Auftragsannahme angeboten wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der in Satz 1 genannte 48-Stunden-Zeitraum und es gilt das Prioritätsprinzip so dass der Partner-Dienstleister den Auftrag erhält, welcher das Angebot zuerst annimmt. Die Annahme erfolgt unter Einbezug der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Nachunternehmerleistungen“ und gemäß dem dortigen § 3.

§ 5 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand: „exklusives Gebiet“

(1) Hat der Dienstleister bereits nach § 4 ein Auftragsgebiet erworben, so kann er – falls und solange das erworbene Postleitzahlgebiet kein anderer Partner-Dienstleister als „exklusives Gebiet“ erworben hat – dieses als „exklusives Gebiet“ auf Zeit erwerben (Lizenzrechte). Hierdurch erwirbt er die unter § 5 Absatz 2 bezeichneten Lizenzrechte. Klickt der Dienstleister im Portal auf die Schaltfläche „Neu“, so kann der Dienstleister unter dem Register „exklusives Gebiet“ ein Postleitzahlgebiet, z.B. „010XX“ auswählen. Die Postleitzahlgebiete werden nach den ersten drei Ziffern der Postleitzahlen bestimmt. Die auf das Postleitzahlgebiet anfallende monatliche Lizenz­gebühr ist aus dem Textfeld „monatliche ­Gebühr“ ersichtlich. Der Dienstleister hat nunmehr die Möglichkeit, auf die Schaltfläche „Bestellen“ zu klicken. Durch Anklicken der Schaltfläche „Bestellen“ kommt zwischen den Parteien kein Vertrag zustande. Nachdem der Dienstleister auf die Schaltfläche „Bestellen“ geklickt hat, erhält er seitens der Auftraggeberin eine E-Mail. Diese E-Mail stellt ein rechtsverbindliches Angebot seitens der Auftraggeberin dar. Diese E-Mail enthält einen Bestätigungslink, eine WWW-Adresse. Erst durch Anklicken dieser WWW-Adresse erklärt der Dienstleister die Annahme, kommt ein Vertrag über die Bestellung eines „exklusiven Gebiets“ zustande.

(2) Hat der Dienstleister ein Postleitzahlgebiet als „exklusives Gebiet“ erworben, ist die Auftraggeberin verpflichtet, für einen Zeitraum von 48 werktäglichen Stunden (für die Werktäglichkeit ist der Leistungsort entscheidend) ausschließlich (exklusiv) dem Dienstleister sämtliche Aufträge, deren Leistungsorte in das erworbene Postleitzahlgebiet fallen, zur Annahme anzubieten. Diese Pflicht erfüllt die Auftraggeberin, indem im Portal unter der Schaltfläche „Anfragen“ der Auftrag angezeigt und dem Dienstleister dadurch die Möglichkeit zur Auftragsannahme angeboten wird. Die Annahme erfolgt unter Einbezug der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Nachunternehmerleistungen“ und gemäß dem dortigen § 3. Im Falle einer neuen Angebotseinstellung erhält der Dienstleister zugleich eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

§ 6 Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet, der Auftraggeberin die für das jeweilige Postleitzahlgebiet nach §§ 2, 4 und 5 vereinbarte monatliche Lizenzgebühr zu entrichten.

§ 7 Vertragsdauer

Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 8 Beendigung des Vertrages

(1) Der Lizenzvertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Die Kündigung nach Absatz 1 durch den Dienstleister erfolgt ausschließlich im Portal. Durch Anklicken der Schaltfläche „Auftragsgebiete“ oder „Exklusive Gebiete“ erhält der Dienstleister eine Übersicht über seine bestellten Postleitzahlgebiete. Durch Anklicken eines solchen und anschließendes Anklicken der Schaltfläche „Bearbeiten“ gelangt der Dienstleister in die Übersicht „Auftragsgebiet bearbeiten“ / „exklusives Gebiet bearbeiten“. Der Dienstleister hat nunmehr die Möglichkeit, die Schaltfläche „Kündigen“ zu klicken. Anschließend erhält der Dienstleister eine E-Mail. Diese E-Mail enthält eine WWW-Adresse. Erst durch Anklicken dieser WWW-Adresse wird die Kündigung wirksam erklärt. Im Anschluss erhält der Dienstleister eine Bestätigungs-E-Mail.

(3) Dieser Vertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist insbesondere:

a. Wenn sich Kunden der Auftraggeberin mehrfach und berechtigt über den Dienstleister beschwert haben und dem Dienstleister erfolglos eine bestimmte und angemessene Frist zur Abhilfe des Beschwerdegrundes gesetzt worden ist oder der Dienstleister erfolglos abgemahnt worden ist,

b. im Falle von Straftaten, welche seitens des Dienstleisters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gegen die Auftraggeberin oder die Kunden der Auftraggeberin verübt werden,

c. wenn der Dienstleister seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise von der Auftraggeberin oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder

d. der Dienstleister die Leistung nicht im eigenen Betrieb ausführt.

(4) Die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung aus wichtigem Grund bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 9 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Auftraggeberin (Köln).

§ 10 Kundenschutz / Vertragsstrafe

(1) Dem Dienstleister ist es für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses untersagt, mit Kunden der Auftraggeberin Verträge über Werkleistungen betreffend Tätigkeiten aus dem Handwerk der Maler und Lackierer abzuschließen. Satz 1 gilt nur, sofern der Dienstleister zuvor als Erfüllungsgehilfe der Auftraggeberin bei diesen Kunden Werkleistungen erbracht hat.

(2) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Absatz 1 hat der Dienstleister eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR und zwar unter Ausschluss der Einrede des einheitlichen Tatvorganges an den Auftraggeber zu zahlen, dem Auftraggeber vollständig Auskunft über das Ausmaß der unter Absatz 1 beschriebenen Verletzungshandlung zu erteilen und durch Vorlage von Rechnungen die daraus erzielten Vergütung zu belegen und dem Auftraggeber jeglichen Schaden zu ersetzen, der durch die in Absatz 1 beschriebene Verletzungshandlung in der Vergangenheit entstanden ist und/oder zukünftig entstehen wird.

§ 11 AGB des Dienstleisters

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters finden keine Anwendung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Dienstleisterin gilt ausschließlich das deutsche Recht.

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