Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01/2019
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden AGB gelten für Verträge, die zwischen einem Kunden („Auftraggeber“) und der Easy Maler GmbH, Lückerather Weg 49, 51429 Bergisch Gladbach, Telefon +49 (0) 2202 41766, info@easymaler.de, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Jörg Egon Engels, ebenda, im Folgenden als „Auftragnehmerin“ bezeichnet, über die Internetpräsenz der Auftragnehmerin (www.easymaler.de) gemäß § 3 dieses Vertrages geschlossen werden.
(2) Diese AGB enthalten teilweise unterschiedliche Bestimmungen für Verbraucher (3) und Unternehmer (4).
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(5) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand
Durch den Vertrag verpflichtet sich die Auftragnehmerin, für den Kunden Werkleistungen aus dem Handwerksbereich der Maler und Lackierer zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür den vereinbarten Werklohn zu zahlen. Der Vertrag wird über die Internetpräsenz der Auftragnehmerin (www.easymaler.de) gemäß § 3 Absatz 2 geschlossen. Änderung oder Erweiterung des Vertrages können gemäß § 6 vereinbart werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung durch Nachunternehmer zu erbringen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Durch Klick auf die Schaltfläche „Kalkulationen“ gelangt der Kunde zu seinen Kalkulationen. Indem der Kunde auf die Schaltfläche „Neu“ klickt, kann der Kunde eine neue Kalkulation anfertigen. Klickt der Kunde anschließend auf „Übernehmen“, wird seine Kalkulation angelegt. Das Anklicken dieser Schaltfläche („Übernehmen“) stellt keine rechtsverbindliche Handlung dar. Klickt der Kunde sodann auf die Schaltfläche „Kalkulation abschließen“, erhält er eine Zusammenfassung der Kalkulation. Das Anklicken dieser Schaltfläche („Kalkulation abschließen“) stellt keine rechtsverbindliche Handlung dar. Nachdem der Kunde auf die Schaltfläche „Auftrag erteilen“ geklickt hat, hat er die Möglichkeit, einen Wunschzeitraum für die Arbeiten anzugeben Das Anklicken dieser Schaltfläche („Auftrag erteilen“) stellt keine rechtsverbindliche Handlung dar. Nach Angabe des Wunschzeitraums kann der Kunde auf die Schaltfläche „Senden“ drücken. Das Anklicken dieser Schaltfläche („Senden“) stellt keine rechtsverbindliche Handlung dar.
(2) Anschließend erhält der Kunde seitens der Auftragnehmerin automatisiert eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Erst diese E-Mail stellt ein rechtlich verbindliches Angebot seitens der Auftragnehmerin dar. An dieses Angebot ist die Auftragnehmerin nur für einen Zeitraum von 48 Stunden, beginnend mit Zugang der E-Mail im Postfach des Kunden, gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Kunde das Angebot annehmen, indem er den hierfür in der E-Mail angegebenen Link (WWW-Adresse) anklickt. Erst durch das Anklicken dieser WWW-Adresse (Link) kommt der Werkvertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin zustande. Nach Ablauf von 48 Stunden erlischt das Angebot der Auftragnehmerin und der Kunde kann, wie unter Absatz 1 beschrieben, ein neues Angebot anfordern.
§ 4 Vertragsdurchführung
(1) Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, welche 14 Tage beträgt und mit Vertragsschluss beginnt, kontaktiert die Auftragnehmerin den Kunden und vereinbart mit diesem einen Termin für die Erbringung der Werkleistung.
(2) Der vertragliche Erfüllungsanspruch des Kunden ist frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist fällig.
§ 5 Baufreiheit
Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die zu bearbeitenden Flächen in einem baufreien Zustand zu überlassen. Ein baufreier Zustand ist dann gegeben, wenn sich in einer Entfernung von 1 Meter der zur bearbeitenden (Wand-) Fläche keine Möbel oder sonstigen bewegliche Hindernisse befinden.
§ 6 Nachträge
Entscheidet sich der Kunde nachträglich für eine Erweiterung oder Änderung des Auftrags, so hat sich der Kunde an die ausführenden Nachunternehmer zu wenden. Dieser ist nicht berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Auftragnehmerin abzugeben oder zu empfangen, er ist kein Stellvertreter der Auftragnehmerin. Ist die Änderung oder Erweiterung des Auftrags für den Nachunternehmer möglich, so gibt dieser die Wünsche des Kunden als dessen Erklärungsbote an die Auftragnehmerin weiter. Der Kunde erhält in diesem Fall eine E-Mail an die seinerseits angegebene E-Mail-Adresse seitens der Auftragnehmerin. Diese E-Mail enthält eine WWW-Adresse (Link). Durch Anklicken dieser WWW-Adresse (Link) gelangt der Kunde auf die Webseite der Auftragnehmerin. Das Anklicken dieser WWW-Adresse (Link) stellt keine rechtsverbindliche Handlung dar. Auf dieser Webseite (Unterseite) werden dem Kunden die zusätzlichen oder geänderten Leistungen in dem ersichtlichen Umfang rechtlich verbindlich angeboten. An dieses Angebot ist die Auftragnehmerin nur für einen Zeitraum von 24 Stunden, beginnend mit Zugang der E-Mail im Postfach des Kunden, gebunden. In dem Register mit der Bezeichnung „Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung“ kann der Kunde auswählen, ob er die Vertragsänderungen ablehnt („Ich lehne die Vertragsänderung ab.“) oder annimmt („Ich nehme die Vertragsänderung an.“). Durch das Auswählen einer Option kommt kein Vertrag zustande. Hat der Kunde ausgewählt, dass er die Vertragsänderungen annimmt („Ich nehme die Vertragsänderung an.“) und klickt der Kunde anschließend auf „zahlungspflichtig beauftragen“, so kann der Kunde das Angebot annehmen. Hierdurch kommt der Vertrag hinsichtlich der Erweiterung oder Änderung des Auftrags zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin zustande.
§ 7 Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, 20 % des vereinbarten Werklohns sofort zu verlangen. Der Kunde hat diese Vorauszahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Werklohns spätestens 7 Kalendertage (Zahlungseingang bei der Auftragnehmerin) vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn zu leisten. Erfüllt der Kunde diese Pflicht nicht, kann die Auftragnehmerin die ihr obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Vorauszahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Werklohns verweigern. Für die Fälligkeit des übrigen Werklohns gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 8 Gewährleistungsrechte
Ist das Werk mangelhaft im Sinne des § 633 Abs. 2 und 3 BGB, stehen dem Kunden die in den §§ 634 ff. BGB normierten Rechte zu.
§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Auftragnehmerin nur dann, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin nur dann, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen. Satz 1 gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
§ 10 Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin (Köln) vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der Auftragnehmerin gilt ausschließlich das deutsche Recht, sofern nicht vorrangig zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes gelten, in welchem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.